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Gesetzliche Betreuungen im Diakoniezentrum Mitte

Lindenallee 55 • 45127 Essen • 0201/2664 295 250

Web: www.diakoniewerk-essen.de/de/Wohnungslose%20und%20Gef%C3%A4hrdete/Gesetzliche%20Betreuungen/6.59
Das Diakoniewerk Essen ist als Betreuungsverein anerkannt und unterstützt Menschen, die aufgrund vielfältiger Umstände ihre persönlichen Angelegenheiten nicht mehr selbstständig erledigen können. Die Ursachen hierfür liegen etwa in einer körperlichen oder geistigen Behinderung, einer psychischen Erkrankung oder einer altersbedingten Verwirrtheit.

Die Aufgabe des Betreuers liegt darin, eine möglichst vertrauensvolle Beziehung zum Betreuten aufzubauen. Das Vormundschaftsgericht legt fest, in welchem Rahmen der Betreuer tätig wird und welche Aufgaben er wahrnimmt. Dazu zählen etwa Wohnungsangelegenheiten, die Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden sowie die Vermögens- und die Gesundheitssorge. Dabei
liegt das Ziel der Betreuung darin, die vorhandenen Fähigkeiten des Betreuten zu erhalten und zu fördern.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich ehrenamtlich als Betreuer zu engagieren. Diese steht generell jedem volljährigen Bürger offen. Bei entsprechendem Antrag prüft das Vormundschaftsgericht die jeweilige Eignung und setzt das Betreuungsverhältnis ein.

Unsere ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer werden in der Wahrnehmung ihrer Betreuungsaufgaben von hauptberuflichen Fachkräften unterstützt. Wir würden uns freuen, auch Sie als ehrenamtliche Betreuerin oder Betreuer in unserem Betreuungsverein begrüßen zu können.